WEG-REFORM – Das ändert sich für Sie als Eigentümer

Der Gesetzgeber hat nach vielen Anläufen das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) verabschiedet. Es wurde am 16. Oktober 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet ( BGBl. I 2020 S. 2187) und tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft.

Sowohl für uns als Verwalterin Ihres gemeinschaftlichen Eigentums, als auch für Sie als Eigentümer bringt das Gesetzes zahlreiche Änderungen (viele davon ohne Übergangsfristen) mit. 

Damit Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Änderungen verschaffen können, hat unser Verband, der VDIV NRW e.V., einen Informationsflyer für Sie zur Verfügung gestellt: